Wasserversorgung

Gemeinde Egelsbach ruft Trinkwassernotstand aus

„Die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung hat für uns höchste Priorität. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Trinkwasser umzugehen und die geltenden Vorgaben zu beachten. Nur gemeinsam können wir die Versorgung in dieser angespannten Situation sicherstellen“, erklärt Bürgermeister Tobias Wilbrand.

Grundlage für die Ausrufung des Trinkwassernotstands ist die Trinkwassernotstandsverordnung der Gemeinde Egelsbach. Sie tritt in Kraft, wenn die Versorgung mit Trinkwasser gefährdet ist und das verfügbare Wasser nicht mehr ausreicht, um den Bedarf zuverlässig zu decken.

Verboten ist unter anderem das Bewässern von Rasenflächen, das Befüllen oder Nachfüllen privater Schwimmbecken sowie das Waschen privater Fahrzeuge außerhalb von Waschanlagen. Auch das Abspritzen von Terrassen, Hof- und Wegeflächen ist nicht zulässig. Gärten, Bäume und Sträucher dürfen ausschließlich zur Vermeidung bleibender Schäden und nur außerhalb der Zeit von 10 bis 20 Uhr bewässert werden. Die Bewässerung ist dabei auf höchstens zweimal pro Woche begrenzt.

Auch für Vereine und Gewerbebetriebe gelten entsprechende Einschränkungen. Die Gemeinde bittet alle Verbraucherinnen und Verbraucher, ihren Wasserverbrauch auf das notwendige Maß zu reduzieren und sparsam mit der Ressource Trinkwasser umzugehen.

Die vollständige Trinkwassernotstandsverordnung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde Egelsbach unter www.egelsbach.de veröffentlicht. Verstöße gegen die geltenden Regelungen können mit Bußgeldern geahndet werden.