Katastrophenschutz

Waldbrandgefahr: Grillverbot und kein offenes Feuer

Da es bereits zu mehreren Vegetationsbränden in der Region und inzwischen auch in Egelsbach selbst kam, sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zwingend erforderlich.

Ohnehin gilt vom 01. März bis 31. Oktober im Wald ein striktes Rauchverbot. Darüber hinaus sind im Wald oder in unmittelbarer Nähe (bis 100 Meter Abstand) keinerlei offenes Feuer oder Grillstellen erlaubt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr gelten das Grillverbot und das Verbot von offenem Feuer auch für alle öffentlichen Flächen, wie das Gelände rund um die Waldhütte (Bruchsee), die Jugendfläche und die Tränkbachaue.

In der Feld- und Waldgemarkung ist auch kein Müll zu hinterlassen. Insbesondere Glasflaschen können wie Brenngläser wirken und einen Brand verursachen. Weiterhin sind keine Zigarettenkippen aus dem Autofenster zu werfen. Beim Parken im Außenbereich ist zu beachten, dass heiße Auspuffanlagen oder Katalysatoren leicht trockenes Gras entzünden können.

Der Gemeindevorstand und der Bürgermeister als Ordnungsbehörde bitten dringend um Beachtung, sowohl zur eigenen Sicherheit als auch zum Schutz aller Mitbürgerinnen und Mitbürger.