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ÖFFentliche bekanntmachung

Hinweisbekanntmachung Trinkwassernotstand

Feststellung des Trinkwassernotstands

Der Bürgermeister hat aufgrund der aktuellen Situation in der Trinkwasserversorgung gemäß § 1 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung den „Trinkwassernotstand“ festgestellt.

Der Trinkwassernotstand gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Egelsbach.

Der Trinkwassernotstand beginnt mit sofortiger Wirkung und gilt bis auf Weiteres. Es gelten die in der Trinkwassernotstandverordnung festgelegten Wasserverwendungsverbote.

Die Trinkwassernotstandsverordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachstehenden Link zu finden:

https://www.egelsbach.de/rathaus-politik/aktuelles/oeffentl-bekanntmachungen/2023/20230901-trinkwassernotstandsverordnung-bekanntmachung.pdf?cid=24g

Egelsbach, 23.06.2026

DER BÜRGERMEISTER

der Gemeinde Egelsbach

gez.

W i l b r a n d