Feststellung des Trinkwassernotstands
Der Bürgermeister hat aufgrund der aktuellen Situation in der Trinkwasserversorgung gemäß § 1 Absatz 2 der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung den „Trinkwassernotstand“ festgestellt.
Der Trinkwassernotstand gilt für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Egelsbach.
Der Trinkwassernotstand beginnt mit sofortiger Wirkung und gilt bis auf Weiteres. Es gelten die in der Trinkwassernotstandverordnung festgelegten Wasserverwendungsverbote.
Die Trinkwassernotstandsverordnung ist auf der gemeindlichen Homepage unter dem nachstehenden Link zu finden:
Egelsbach, 23.06.2026
DER BÜRGERMEISTER
der Gemeinde Egelsbach
gez.
W i l b r a n d
