Schiedsamt

Die Aufgaben des Schiedsamtes bestehen in der Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen nach den Vorschriften des Hessischen Schiedsamtsgesetzes mit dem Ziel, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Die Schiedsperson ist jedoch nicht mit den Befugnissen eines Richters ausgestattet und daher zu einer Entscheidung, gleich welcher Art, nicht befugt. 

Zwang zur Herbeiführung einer Einigung darf durch die Schiedsperson nicht ausgeübt werden. Die Schiedsperson ist als Organ der Rechtspflege stets unparteiisch. Eine Schulung/ Vorbereitung auf das Ehrenamt erfolgt durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) durch Einführungs- und Vertiefungslehr­gänge.

Weitere Informationen:

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfreuen

Das Hessische Schiedsamt