Schiedsamt
Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgericht-lichen Streitschlichtung, die seit 1827 in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundes-republik Deutschland flächendeckend mit ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner tätig ist.
Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Sachbeschädigung
- Hausfriedensbruch
- Bedrohung
- Verletzung des Briefgeheimnisses
Für diese sechs Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.
Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfreuen
