Schiedsamt

Das Schiedsamt ist Deutschlands älteste und über die Jahre auch erfolgreichste Institution der vorgericht-lichen Streitschlichtung, die seit 1827 in ehemals preußischen Landen und jetzt in 12 Ländern der Bundes-republik Deutschland flächendeckend mit ehrenamtlich tätigen Schiedsfrauen und Schiedsmänner tätig ist.

Das Schiedsamt ist zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten) und bei folgenden Strafdelikten:

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

Für diese sechs Delikte ist eine Schiedsamtsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage obligatorisch vorgeschrieben.

Weitere Informationen erhalten Sie auch hier: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfreuen