Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Gremium, das die Interessen der Gemeinde vertritt. In Egelsbach werden 31 Gemeindevertreter alle fünf Jahre direkt von den Bürgern gewählt. Ihre Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Als höchstes Organ der Gemeinde trifft die Gemeindevertretung Entscheidungen zu allen wichtigen An-gelegenheiten und überwacht deren Umsetzung in der Verwaltung. Entscheidend sind vor allem Themen, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben hinaus von politischer Bedeutung sind, wirtschaftliche Aus-wirkungen haben oder eine grundlegende Bedeutung für die Gemeinde Egelsbach darstellen.
Die Gemeindevertretung ist vor allem für Entscheidungen in folgenden Bereichen zuständig:
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen
- Festlegung kommunaler Abgaben, Gebühren und Beträge
- Verabschiedung der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans und des Stellenplans
Um die Verwaltung kontrollieren zu können, haben die Mitglieder der Gemeindevertretung das Recht, sich unterrichten zu lassen, Anfragen zu stellen und Akteneinsicht zu nehmen.
Gemäß parlamentarischem Brauch stellt die stärkste Fraktion die/den Vorsitzende/n der Gemeindevertretung.
Alle beschlossenen Satzungen müssen öffentlich bekannt gemacht werden. Sie werden sowohl auf der Website der Gemeinde als auch in Form einer Bekanntmachung in der Mediengruppe Offenbach-Post ver-öffentlicht.
Für jede Wahlperiode bildet die Gemeindevertretung aus ihren Reihen Ausschüsse.
Vorlagen, Beschlüsse sowie die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen der Gemeindevertretung und Ihrer Ausschüsse sind ab 2014 im Sitzungsinformationsdienst zugänglich.
