Die Gemeindevertretung der Gemeinde Egelsbach hat in ihrer Sitzung am 25.06.2026 die „Trinkwasser-notstandsverordnung der Gemeinde Egelsbach“ beschlossen. Diese Verordnung im Wortlaut wird im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Egelsbach www.egelsbach.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ gemäß § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Egelsbach vom 01.01.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Ebenfalls wird gemäß § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Egelsbach diese Hinweis-bekanntmachung im Internet auf der Interseite der Gemeinde Egelsbach www.egelsbach.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ am 03.07.2026 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der
öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung die Verordnung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Egelsbach, den 30.06.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
Der Gemeinde Egelsbach
gez. W i l b r a n d
Bürgermeister
