Gemäß § 69 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBI. I S. 202) in der zuletzt geänderten Fassung in Verbindung mit § 68 Absatz 2 GewO wird der Floh- und Trödelmarkt als Jahrmarkt festgesetzt. Die Festsetzung des Floh- und Trödelmarktes wird im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Egelsbach www.egelsbach.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ gemäß § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Egelsbach vom 01.01.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Ebenfalls wird gemäß § 8 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Egelsbach diese Hinweisbekanntmachung im Internet auf der Internetseite der Gemeinde Egelsbach www.egelsbach.de unter der Rubrik „öffentliche Bekanntmachung“ am 23.02.2026 bereitgestellt und auf das Recht hingewiesen, während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung die Verordnung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.
Egelsbach, den 18.02.2026
DER GEMEINDEVORSTAND
der Gemeinde Egelsbach
gez.
W i l b r a n d
Bürgermeister
19. Februar 2026 von Aline Huber