Das Kreislaufwirtschaftsgesetz gibt vor, dass pflanzliche Abfälle vorrangig verwertet werden müssen. Die einfachste und beste Art pflanzliche Abfälle zu verwerten, ist sie am Entstehungsort zu kompostieren oder verrotten zu lassen. In fast jedem Garten lässt sich ein eigener Kompostplatz einrichten. Eine kostenfreie „Kompostfibel“ ist beim Umweltbundesamt erhältlich. Der entstehende Humus kann als wertvoller Dünger verwendet werden. Des Weiteren können pflanzliche Abfälle, wie z., B, Grünschnitt auf den Wertstoffannahmestellen in Egelsbach und Langen angeliefert werden.
Wenn dies im Einzelfall nicht möglich ist, dürfen die pflanzlichen Abfälle unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden.
Ein einfaches Verbrennen auf dem eigenen Grundstück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen außerhalb der Bebauung zulässig und sollte die Ausnahme sein. Hier greift die „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen“, kurz PflAbfV HE. Zu den Voraussetzungen zählen zum Beispiel Mindestabstände zu Gebäuden, Verkehrswegen und Grundstücksgrenzen sowie die Begrenzung auf bestimmte Tageszeiten und Witterungsbedingungen. Auch dürfen keine anderweitigen Abfälle mit verbrannt werden. Insbesondere darf das „Wohl der Allgemeinheit“ nicht beeinträchtigt werden, zum Beispiel durch starke Rauchentwicklung. Wer die geltenden Vorgaben nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Für das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen gibt es eine Anzeigepflicht. Mindestens drei Tage vor der geplanten Verbrennung ist dem Fachdienst Sicherheit & Mobilität der Gemeinde Egelsbach die Anzeige für das Abbrennen von pflanzlichen Abfällen unter Angabe des Zeitraumes, der Lage und Größe des Grundstücks, Art und Menge des Abfalls sowie Angaben zu den Aufsichtspersonen mitzuteilen. Ein entsprechender Vordruck kann auf der Homepage unter der Rubrik Bürgerservice/ Formulare der Gemeinde Egelsbach heruntergeladen, verwendet und entweder an die E-Mail-Adresse ordnungsamt@egelsbach.de oder persönlich während der Sprechzeiten im Fachdienst Sicherheit & Mobilität, Freiherr-vom-Stein-Straße 13 in Egelsbach abgegeben werden. Der Fachdienst genehmigt das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nicht, sondern bestätigt lediglich die eingegangene Anzeige.
