Diese Anleinpflicht dient dem Erhalt der Artenvielfalt bei den Vögeln, die auf dem Boten brüten, oder anderen Tierarten, die den Schutz in Feld und Wald zur Aufzucht des Nachwuchses benötigen. Gleiches gilt für die Feld- und Waldgemarkung von Erzhausen. Die Ordnungspolizei Egelsbach-Erzhausen wird dies verstärkt kontrollieren. Hierbei wird auch kontrolliert, ob der Hund bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet ist, was anhand der gültigen Hundemarke, mit der der Hund zu versehen ist, feststellbar ist.
Hunde verfügen über ein ausgeprägtes Laufbedürfnis. Im Sinne des Tierwohls hält Egelsbach eine Fläche bereit, auf welcher die Hundehalterinnen und Hundehalter ihren Hunden den Freilauf ermöglichen können. Diese Freilauffläche für Hunde befindet sich zwischen dem Rathaus und dem Bauhofgelände und ist von Süden über den Weg zwischen dem Wertstoffhof und der Jugendfläche und von Norden über das Rathausgelände zu erreichen. Die Hundefläche ist mit einem Bauzaun umrandet. Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind auch auf dieser Freilauffläche sowohl für ihren Hund als auch für die Hinterlassenschaften verantwortlich. Für die Hinterlassenschaften steht ein Hundekotbeutelspender im Zugangsbereich zur Verfügung.

