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FAQs Schulbetreuung

  • Wie sehen die Betreuungszeiten der Schulbetreuung ab 01.08.2026 aus?

    Modul 14 Tage Mo – Do von Schulende bis 14:30 Uhr
    Modul 25 Tage Mo – Frvon Schulende bis 14:30 Uhr
    Modul 34 Tage Mo – Do von Schulende bis 16:30 Uhr
    Modul 45 Tage Mo – Dowie Modul 3, plus Freitag von Schulende bis 15:00 Uhr
  • Wie hoch werden die Kostenbeiträge voraussichtlich sein?

    Modul 1  93,80 €
    Modul 2117,25 €
    Modul 3149,80 €
    Modul 4187,25 €

    Hinzu kommen Essenskosten von 110,00 € im Monat für Modul 2 und 4, beziehungsweise 88,00 € für Modul 1 und 3.

  • Bekommen alle Kinder der zukünftigen ersten Klasse im Schuljahr 2026/27 einen Betreuungsplatz?

    Alle Kinder des ersten Jahrgangs 2026/27 haben einen Rechtsanspruch, den die Gemeinde Egelsbach erfüllen möchte.

  • Wie ist die Anmeldefrist für den ersten Jahrgang?

    Anmeldeschluss ist der 30.04.2026. Kinder, die danach angemeldet werden, können nur unter Einschränkung angenommen werden.

  • Wie wird die Frühbetreuung stattfinden?

    Die Frühbetreuung liegt in der Verantwortung der Grundschule. Unterrichtsbeginn ist im neuen Schuljahr für alle Kinder verbindlich um 8:00 Uhr. Die Schule öffnet die Klassenräume ab 7:50 Uhr. Ab 7:30 Uhr wird es eine Hofaufsicht geben.

  • Was passiert an schulfreien Tagen?  

    Die Ausgestaltung der Betreuung kann erst im Mai des Jahres verbindlich politisch beschlossen werden. Geplant ist eine Betreuung an den im Jahr fest geplanten unterrichtsfreien Tagen wie Fasching, Anmeldung Schulkinder etc.

  • Wie gestaltet sich die Ferienbetreuung der 1. Klasse?

    Der 1. Schuljahrgang hat einen Rechtsanspruch auf Ferienbetreuungsangebote. Insgesamt ist eine Schließzeit von 4 Wochen rechtens und vorgesehen, davon zwei Wochen in den Sommerferien und zwei Wochen zwischen Weihnachten und Neujahr. Die Ferienbetreuungsangebote können über verschiedene Träger erfolgen und müssen nicht zwingend in der Schule stattfinden.

  • Werden die Kinder der zukünftigen 2. bis 4. Klassen auch weiterhin betreut?

    Die Kinder, die bereits einen Vertrag mit der Gemeinde Egelsbach haben, werden auch in Zukunft weiter betreut. Aufgrund der Umstrukturierungen in Bezug auf den Rechtsanspruch Ganztag für die ersten Jahrgänge gibt es eine Anpassung an die neuen Betreuungszeiten.

    Alle Kinder, die bisher bis 13:15 Uhr betreut wurden, werden automatisch so von der Gemeinde weiter im System geführt. Eine Ausweitung der Betreuungszeiten ist nicht möglich.

    Allen Eltern wird aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt. Eine Kündigung der Betreuung erfolgt über eine Mail an kinderbetreuung@egelsbach.de.

    Kinder mit einer bisherigen Anmeldezeit bis 14:30 oder 16:30 Uhr müssen sich für einen der Buchungsblöcke entscheiden. Eine Ausweitung der Tagesbetreuungszeiten ist nicht möglich.

  • Was geschieht, wenn ein Kind bisher an einigen Tagen bis 13:15 Uhr und an anderen Tagen länger eingebucht war?

    Hierzu ist eine Einzelfallprüfung notwendig, die die Situation der Familie berücksichtigen soll. Einzelfragen können per Mail unter kinderbetreuung@egelsbach.de oder per Telefon mit Frau Mey: 06103 405154 geklärt werden.

  • Was ist mit dem Geschwisterrabatt?

    Die Ausgestaltung der Betreuung kann erst im Mai des Jahres verbindlich politisch beschlossen werden. Dazu gehört auch ein möglicher Geschwisterrabatt für Kinder, die zeitgleich die Schulbetreuung besuchen.

    Geplant ist es, die Rabattierungen aus der neuen Kita-Satzung zu übernehmen, die einen Rabatt auf die gesamten Gebühren von 25 % für zwei gleichzeitig betreute Kinder, von 50 % für drei gleichzeitig betreute Kinder und 75 % für mehr als drei gleichzeitig betreute Kinder vorsehen. Dabei gelten nur Kinder die ebenfalls in der Schulbetreuung angemeldet sind. Eine Verbindung von Kita-Betreuung und Schulbetreuung ist schon heute nicht mehr möglich.

  • Warum ist eine Ausweitung der bisherigen Betreuungszeiten für die Kinder der zukünftigen 2. bis 4. Klassen nicht möglich?

    Bereits bevor der Rechtsanspruch im Sommer 2026 greift, waren die Kapazitäten in der Schulbetreuung weitestgehend erschöpft. Die Garantie für die Aufnahme der Kinder der 1. Jahrgänge hat nun zusätzlich zur Folge, dass eine Ausweitung der Betreuungszeiten nicht möglich ist.

    Damit soll den anwesenden Kindern ein pädagogisch sinnvoller Raum ermöglicht werden. Und eine angemessene Essensversorgung für alle Kinder sichergestellt wird.

  • Was passiert, wenn Plätze von Kindern der 2. bis 4. Klassen aufgegeben werden?

    Nach aktueller Einschätzung werden die Abmeldungen in den Jahrgängen 2 bis 4 nicht den zusätzlichen Bedarf für den 1. Jahrgang kompensieren können. Unter den gegebenen Umständen werden schon jetzt Kompromisse bei der pädagogischen Arbeit wahrscheinlich.

    Reduzierungen in den 2. bis 4. Klassen müssen zunächst zur Sicherstellung des pädagogisch sinnvollen Raums für die vorhandenen Kinder genutzt werden.

    Nur wenn die Nachfrage wider Erwarten doch deutlich unter den aktuellen Nutzungszahlen liegen sollte, ist eine Ausweitung des Angebotes für die älteren Jahrgänge möglich.

  • Werden überhaupt noch Kinder in den 2. bis 4. Klassen aufgenommen?

    Nach aktueller Einschätzung werden die Abmeldungen in den Jahrgängen 2 bis 4 nicht den zusätzlichen Bedarf für den 1. Jahrgang kompensieren können. Unter den gegebenen Umständen werden schon jetzt Kompromisse bei der pädagogischen Arbeit wahrscheinlich.

    Reduzierungen in den 2. bis 4. Klassen müssen zunächst zur Sicherstellung des pädagogisch sinnvollen Raums für die vorhandenen Kinder genutzt werden.

    Nur wenn die Nachfrage wider Erwarten doch deutlich unter den aktuellen Nutzungszahlen liegen sollte, ist eine Ausweitung des Angebotes für die älteren Jahrgänge möglich.

  • Ist eine Arbeitszeitbescheinigung erforderlich?  

    Die Kinder der ersten Jahrgänge benötigen aufgrund des Rechtsanspruches keine Arbeitszeitbescheinigung.

    Alle Kinder der 2. bis 4. Klassen benötigen wie bisher eine Arbeitszeitbescheinigung. Die Nichtvorlage dieser Bescheinigung hat eine Kündigung des Betreuungsplatzes zur Folge. Das dafür benötigte Formular wird Ihnen nach Anmeldung der Kinder in einer der Blöcke zugesendet. Die 13:15 Uhr-Kinder bekommen dieses automatisch zugesendet.