Bodenrichtwerte

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücks­fläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand (Bodenricht­wertgrundstück). Der Bodenrichtwert bezieht sich immer auf ein unbebautes Grundstück.

Bodenrichtwerte werden in der Regel für verschiedene Nutzungsarten bestimmt, z.B.:

  • Wohnbauflächen
  • gemischte Bauflächen
  • gewerbliche Bauflächen
  • landwirtschaftliche Flächen

    Die Gutachterausschüsse ermitteln und beschließen mindestens alle zwei Jahre Bodenrichtwerte auf der Grundlage ihrer Kaufpreissammlung. Die Ermittlung und Darstellung der Bodenrichtwerte ist im Leitfaden IV geregelt.

Bodenrichtwerte sind keine Verkehrswerte. Weicht das zu bewertende Grundstück z.B. in Art und Maß der baulichen Nutzung, Qualität, Erschließungszu­stand und / oder Größe vom Richtwertgrundstück ab, so ist dies bei der Verkehrswertermittlung zu berücksichtigen. Der Verkehrswert kann nur über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden.