Jagdgenossenschaft

Jagdgenossenschaften sind in Deutschland Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie entstehen kraft Gesetzes, ohne dass es eines Beschlusses oder eines anderen Aktes bedarf.

Mitglieder einer Jagdgenossenschaft, sogenannte Jagdgenossen, sind die Eigentümer der Flächen einer Gemeinde, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören. Zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören alle Grundflächen einer Gemeinde, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehören und im Zusammenhang eine bestimmte Fläche umfassen.

Der Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Egelsbach umfasst ca. 595 Hektar bejagbare Fläche.

Jagdvorstand:

  • 1. Vorsitzender: Bürgermeister Tobias Wilbrand
  • Stellvertreter: Beisitzer Arno Eckert
  • Kassenverwalter und Schriftführer: Beisitzer Helmut Fink
  • Stellvertretendes Mitglied eines Beisitzers: Inge Braukmann-Best

Genossenschaftsversammlung:

Nähere Ausführungen zu den Aufgaben der Organe finden Sie in der aktuellen Satzung der Jagdgenossenschaft Egelsbach, die hier zum Download bereitsteht: