Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.egelsbach.de veröffentlichte Website der Gemeinde Egelsbach.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der BITV vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Diese können insbesondere folgende Punkte betreffen:
- PDF-Dokumente, die noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet sind
- Einige Bilder, Grafiken oder Karten ohne Alternativtexte
- Teilweise unzureichende Farbkontraste oder fehlende Tastaturbedienbarkeit
- Eingeschränkte Barrierefreiheit bei eingebetteten externen Anwendungen oder Videos
Die Gemeinde Egelsbach arbeitet kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen und die Website weiter zu verbessern.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2026 erstellt und zuletzt am 20.01.2026 überprüft. Die Überprüfung erfolgte durch eine Selbstbewertung der Gemeinde Egelsbach.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Dann kontaktieren Sie uns gerne:
Gemeinde Egelsbach
Freiherr-vom-Stein-Str. 13
63329 Egelsbach
Telefon: +49 (0) 6103 405-0
E-Mail: webmaster@egelsbach.de
Wir werden Ihr Anliegen prüfen und uns schnellstmöglich bei Ihnen melden.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de