Gebühren

    Musik-und Ballettschule

    Das Musik-und Ballettschuljahr beginnt immer am 1. September und endet am 31. August des nächsten Jahres. Die Gebühr ist ein Jahresbeitrag für ein Musikschuljahr und ist in 12 Monatsbeiträgen - auch während der unterrichtsfreien Zeit - zu entrichten. Für einen Jahresbeitrag erhält die teilnehmende Person 36 Unterrichtseinheiten (UE). Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen schriftlichen Anmeldung und die Gebühr wird zum 15. jeden Monats fällig.


    vhs

    Die Gebührenpflicht entsteht mit der verbindlichen schrifltichen Anmeldung. Die Eintragung in die Teilnehmerliste gilt auch als verbindliche Anmeldung. Der Anmeldung muss eine Einzugsermächtigung beigefügt sein. Die Mindestteilnehmerzahl eines vhs-Kurses beträgt 10 Personen. Dies gilt nicht für extra ausgewiesene Sonderveranstaltungen, Seminare und Kurse. Bei weniger als 10 Personen pro Veranstaltung, kann der Kurs stattfinden, wenn sich mindestens 5 Personen angemeldet haben unter folgender Bedingung: Die verbleibenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer erklären sich bereit, die entfallenen Gebühren zusätzlich zu übernehmen. Dies garantiert dem Dozenten oder der Dozentin das Honorar.

    Ermäßigungen

    Musik-und Ballettschule

    Familienermäßigung Musikschule

    Für Instrumental-und Gesangsunterricht wird eine Familienermäßigung gewährt. Werden aus einer Familie zwei oder mehr Familienmitglieder unterrichtet, so bezahlt ein Familienmitglied die volle Gebühr, während das zweite und jedes weitere Mitglied 10% Ermäßigung erhält. Alle Ermäßigungen müssen schriftlich beantragt werden.  


    Mehrfachermäßigung Musikschule

    Für Instrumental-und Gesangsunterricht wird eine Ermäßigung für eine Person gewährt, wenn dies mehr als nur ein Unterrichtsfach an der vhs-Musikschule belegt: Für das erste Unterrichtsfach wird die volle Gebühr berechnet, für jedes weitere gibt es 10% Ermäßigung.

    Keine Ermäßigung für folgendes Angebot:

    • Musik für Babys und Kleinkinder
    • Musikalische Früherziehung
    • Instrumentenkarussell
    • Ergänzungsfächer (Ensembles, Chor, Bandcoaching, Gehörbildung, Musiktheorie,...)

    Diese Fächer gelten nicht als Instrumental- oder Gesangsunterricht und bleiben daher bei der Gewährung von Unterrichtsermäßigungen unberücksichtigt.



    Mehrfachermäßigung Ballettschule

    Für Ballettunterricht wird eine Ermäßigung für eine Person gewährt, wenn dies mehr als nur einen Ballettkurs an der vhs-Musikschule belegt: Für den teuersten Ballettkurs wird die volle Gebühr berechnet, für jedes weitere gibt es 10% Ermäßigung.

     

    Junge Erwachsene

    Teilnehmende, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und eine allgemeinbildende oder berufliche Vollzeitschule besuchen, Lehrlinge, Studenten oder Personen, die einen anerkannten Freiwilligendienst absolvieren, zahlen nach Vorlage der entsprechenden Bescheinigung (Schul-, Ausbildungs-, Studienbescheinigung oder Bescheinigung des Freiwilligendienstes) den Tarif für Kinder und Jugendliche.


    Arbeitslosigkeit

    Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Hauptwohnsitz in Egelsbach, deren Eltern arbeitslos gemeldet sind bzw. die laufende Hilfe nach dem SGB II und SGB XII beziehen, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung der Musikschulgebühr um 40 %. Ein aktueller Bewilligungsbescheid ist zusammen mit diesem Antrag vorzulegen.

     

    vhs Kurse

    Für Personen, die arbeitslos gemeldet sind bzw. die laufende Hilfe nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ist der Besuch von einer vhs-Veranstaltung im Semester gebührenfrei. Der entsprechende Nachweis ist der Anmeldung beizufügen. Zahlungen werden fällig, wenn die Gebühr über dem Satz der Kreisvolkshochschule liegt und weniger als 10 Teilnehmende angemeldet sind.

     

    Ehrenamtscard und Juleica

    Für Inhaber und Inhaberinnen der Ehrenamtscard oder Juleica gibt es Ermäßigungen auf vhs Kurse sowie Instrumental-und Gesangsunterricht.


     

     

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