Ortsgericht


      Die Ortsgerichte sind Hilfsbehörden der Justiz, die nur in Hessen existieren. Sie bestehen in allen hessischen Gemeinden.

      Die Mitglieder der Ortsgerichte sind Ehrenbeamte, die vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes in dieses Amt berufen werden.

      Aufgaben der Ortsgerichte sind unter anderem:

      • Beglaubigung von Unterschriften oder Abschriften (im Grundstücksverkehr sind dies die Eintragungsbewilligung für die einfache Grundschuld oder Löschungsbewilligungen)
      • Ortsgerichte sind auch dafür zuständig, den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke zu schätzen (Schätzungen werden von drei Ortsgerichtsmitgliedern vorgenommen).


      Der Dienstsitz des Ortsgerichtes befindet sich im Rathaus, Freiherr-vom-Stein-Straße 13, Zimmer 24.

      Weitere Informationen:

      Gebührenordnung

      Broschüre ORTSGERICHT (Hrsg. Hessisches Ministerium der Justiz)

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