Am 10.07.2025 ist der Probebetrieb für die Lateralverschiebung der Abflugroute Cindy S (ehemals Amtix kurz) gestartet. Dies führt zu einer erheblichen Zunahme des Fluglärms vor allem in Bayerseich.
Diese Verlagerung beschäftigt die Gemeinde Egelsbach seit 2018. Im Konsultationsverfahren hat die Gemeinde zusammen mit Erzhausen und Messel auf die Folgen dieser Entscheidung hingewiesen. Es wurde angeführt, dass Egelsbach und Erzhausen bereits durch den Flugplatz, den Schienenverkehr und zwei Bundesautobahnen mit viel Lärm belastet wurde. Es wurde dargestellt, dass die beiden Kurven zu einem deutlich höheren Verbrauch von Kerosin, und somit zu einer höheren Umweltbelastung durch den CO2-Ausstoss und Feinstaubemissionen führen werden.
Auch können die Flugzeuge weniger schnell steigen und produzieren somit eine Zunahme bei der Gesamtlärmbelastung der Region.
Auch Sicherheitsbedenken, ob die Kurven so sicher zu fliegen sind, wurde angezweifelt. Dennoch wurde im Dezember 2020, also mitten im ersten Corona-Winter, der Probebetrieb gestartet, aber schon im Januar 2021 wegen massiver Sicherheitsbedenken kurzfristig abgebrochen.
Die Hoffnung war ein paar Jahre groß, dass dies nun das Ende der Verlagerung bedeuten würde. Allerdings präsentierte die Fluglärmkommission auf Betreiben der Stadt Darmstadt 2024 erneut eine Route, die sich von der Ersten dadurch unterscheidet, in dem das Flugfeuer bei Messel nun nicht mehr überflogen werden sollte, sondern eine Route westlich dieses Punktes gewählt werden muss. Es erschließt sich den Beteiligten aus Messel, Erzhausen und Egelsbach nicht, warum dies ein Überschießen nach Osten, der Grund für den Abbruch des ersten Probebetriebs verhindern soll.
Das Gutachten bezüglich der Sicherheitsbedenken wurde Erzhausen auf Aufforderung zugestellt, jedoch in den wesentlichen Abschnitten geschwärzt. Erzhausen klagt zurzeit gegen das Bundesamt für Flugsicherheit auf Herausgabe des ungeschwärzten Berichts.
Messel, Erzhausen und Egelsbach sind zurzeit in der Abstimmung, welche Maßnahmen jetzt kurzfristig getroffen werden können. Eine Eilverfahren gegen den Probebetrieb wurde bereits rechtlich geprüft. Da die Erfolgsaussichten aber sehr gering sind, wurde bisher davon abgesehen.
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