Hinweisgebersystem

    Meldung von Fehlverhalten und Verstößen - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

    „Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Gemeinde / unseren Beschäftigten und ggf. Bürgern abwenden.

    Das Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisgeberschutzgesetzt HinSchG) ermöglicht es Beschäftigten, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße interner Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich erfolgen werden, zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

    Falls Sie Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit Gemeinde Egelsbach wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln.

    Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:

    ▪ Meldungen über Falschparker
    ▪ Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
    ▪ Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen

    Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Gemeinde Egelsbach ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.“

    b-pi sec GmbH
    Kopenhagener Straße 6
    65552 Limburg an der Lahn
    Deutschland
    E-Mail:  
    Tel.:     +49 6431 902 91 0

    Formular für die Meldung

    „Hinweis: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die rechtliche Verpflichtung unsererseits, welche sich aus der EU-Richtlinie ergibt. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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