Meldung
von Fehlverhalten und Verstößen - Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)
„Nur
wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserer Gemeinde
/ unseren Beschäftigten und ggf. Bürgern abwenden.
Das
Hinweisgebersystem (gemäß Hinweisgeberschutzgesetzt HinSchG) ermöglicht es
Beschäftigten, potenzielle Gesetzes- und Regelverstöße sowie Verstöße interner
Vorgaben, die entweder bereits begangen wurden oder sehr wahrscheinlich
erfolgen werden, zu melden. Zudem garantieren wir den größtmöglichen Schutz für
Hinweisgebende, Betroffene sowie die bei der Aufklärung des Hinweises
beteiligten Personen. Darüber hinaus legen wir bei unserem Hinweisgebersystem
Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen,
die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche
Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.
Falls Sie
Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit Gemeinde Egelsbach
wahrnehmen, können Sie diese über das Kontaktformular übermitteln.
Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen:
▪
Meldungen über Falschparker
▪
Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
▪
Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und
Meinungen
Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über einen externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit kann die Anonymität des Hinweisgebenden gewahrt werden. Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist verpflichtend. Die Gemeinde Egelsbach ist gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.“
b-pi
sec GmbH
Kopenhagener
Straße 6
65552
Limburg an der Lahn
Deutschland
E-Mail:
Tel.:
+49 6431 902 91 0
Formular für die Meldung