- An-, Um - und Abmeldung Ihres Wohnsitzes (Abmeldung nur bei Wegzug ins Ausland),
- An-, Um- und Abmeldung Ihres Gewerbes,
- Beantragung eines Personalausweises / Reisepasses / vorläufige Dokumente
- Beantragung eines Führungszeugnisses,
- Ausstellung einer Meldebescheinigung,
- Ausstellung einer Haushaltsbescheinigung,
- Ausstellung einer Lebensbescheinigung sowie
- Führerscheinantrag (für Fahranfänger)
- Kirchenaustritt
Seit 01.01.2024 gibt es keinen Kinderreisepass mehr.
Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 beantragt bzw. ausgehändigt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum und können für Reisen genutzt werden.
Antragstellung vor Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer sechs Jahre)
Personalausweis: | 22,80 Euro |
Reisepass - 32 Seiten: | 37,50 Euro |
Reisepass - 48 Seiten: | 59,50 Euro |
Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): | 69,50 Euro |
Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): | 91,00 Euro |
Antragstellung nach
Vollendung des 24. Lebensjahres
(Gültigkeitsdauer zehn Jahre; neue Gebühren ab 01.01.2024)
Personalausweis: | 37,00 Euro |
Reisepass - 32 Seiten: | 70,00 Euro |
Reisepass - 48 Seiten: | 92,00 Euro |
Express-Reisepass - 32 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): |
102,00 Euro |
Express-Reisepass - 48 Seiten (Ausstellung innerhalb von 72 Stunden): |
124,00 Euro |
Ein Vorläufiger Personalausweis mit Gültigkeit von maximal drei Monaten wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt.
Ein Vorläufiger Reisepass mit einem Jahr Gültigkeit wird gegen eine Gebühr von 26,00 Euro ausgestellt, er wird jedoch nicht in allen Ländern akzeptiert, bei der Einreise kann es zu Problemen kommen. Wie die Einreisebedingungen für Ihr Reiseziel aussehen, können Sie auf der Homepage vom Auswärtigen Amt einsehen.
Ein einfaches (§30 BZRG) sowie erweitertes Führungszeugnis können Sie gegen eine Gebühr von 13,00 Euro beantragen. Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (§ 30a BZRG), welches Sie zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O) benötigen, müssen Sie bei der Beantragung den Nachweis erbringen, dass Sie dieses Führungszeugnis beantragen sollen, da dieses direkt an die zuständige Behörde übersandt wird.
Die Meldebescheinigung wird gegen eine Gebühr von 10,00 Euro ausgestellt, jedoch wird diese gebührenfrei ausgestellt, wenn sie für die Beantragung von Arbeitslosengeld II oder für Rentenzwecke benötigt wird. Die Lebensbescheinigung ist ebenfalls gebührenfrei.