Kirchenaustritt

    Ab 01.03.2017 können Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Gemeinde Egelsbach den Austritt aus Kirchen-, Religions -oder Weltanschauungsgemeinschaften des öffentlichen Rechts erklären.

    Bislang waren in Hessen die Amts- bzw.Ortsgerichte zuständig.

    Mit dem Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für den Austritt wird die Meldebehörde der Gemeinde Egelsbach diese Aufgabe übernehmen.

    Die Gebühr für die Erklärung des Kirchenaustritts beträgt 30,00 €.

    Die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros nehmen die Erklärung zu den gewohnten Öffnungszeiten entgegen.

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