Ab
01.03.2017 können Bürgerinnen und Bürger im Bürgerbüro der Gemeinde Egelsbach den
Austritt aus Kirchen-, Religions -oder Weltanschauungsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts erklären.
Bislang
waren in Hessen die Amts- bzw.Ortsgerichte zuständig.
Mit
dem Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für den Austritt wird die
Meldebehörde der Gemeinde Egelsbach diese Aufgabe übernehmen.
Die
Gebühr für die Erklärung des Kirchenaustritts beträgt 30,00 €.
Die
Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros nehmen die Erklärung zu den gewohnten
Öffnungszeiten entgegen.