Die Gemeinde Egelsbach sucht ehrenamtliche Interessenten die sich als Ortsgerichtsvorsteher/in oder als Ortsgerichtsschöffe/Ortsgerichtsschöffin engagieren möchten.
Die Ortsgerichte sind u.a. dafür zuständig Unterschriften öffentlich zu beglaubigen, den Wert von Grundstücken und Gebäuden zu schätzen, sowie Erbermittlungen und Nachlasssicherungen bei Sterbefällen durchzuführen. Das Amt hat somit eine große Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger.
Bewerberinnen oder Bewerber müssen im Bezirk des Ortsgerichts wohnhaft sein. Die Bestellung zum Ortsgerichtsmitglied erfolgt für 10 Jahre. Ist die Bewerberin bzw. der Bewerber bereits 65 Jahre alt, kann die Bestellung für 5 Jahre erfolgen.
Interessierte Bürger (w, m, d), die sich zur Wahl stellen möchten, werden gebeten, eine formlose schriftliche Bewerbung bis spätestens 31. Dezember 2025 an folgende Adresse zu richten:
Gemeinde Egelsbach, Gremienmanagement, Freiherr-vom-Stein-Str. 13, 63329 Egelsbach oder .

