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Zuschüsse für die Renovierung und Erneuerung von Fachwerkhäusern oder anderen erhaltungswürdigen Bauwerken

Die Absicht der Gemeinde ist die Erhaltung des kunst- und kulturhistorischen Orts- und Straßenbildes. Deshalb fördern wir Renovierungen und Erneuerungsarbeiten an Fachwerkhäusern und überhaupt älteren Bausubstanzen mit kunst- und kulturhistorischer Bedeutung.

Dazu zählen vor allem die fachgerechte Erneuerung vorhandener Fachwerkflächen, die Freilegung überputzter Fachwerkflächen, die Grunderneuerung von Fachwerk im konstruktiven Teil, Dachdeckerarbeiten bei Ein- und Umdeckung mit Biberschwänzen, die Erhaltung und Renovierung von Einfriedigungen, z.B. aus Bruchstein, mit 50%, jedoch nicht mehr als 2.556,- €.

Im Einzelfall vergibt die Gemeinde - bei freizulegendem Fachwerk und bei Auflagen des Denkmalschutzes - Zuschüsse bis zu 50%, jedoch nicht mehr als 5.112,- €.

Erforderlich ist ein formloser Antrag, der eine sogenannte Eigentümer- und Kostenträgererklärung, einen Finanzierungsplan, einen Kostenvoranschlag mit Bestätigung der Richtigkeit, eine Aufstellung der Eigenleistungen, eine Abzeichnung der Flurkarte und Lichtbilder enthalten muss.

Nähere Informationen erhalten Sie im
Rathaus Egelsbach, Telefon: 06103 405142

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